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Marktstraße 10
35285 Gemünden (Wohra)

 

Tel.: 06453 - 9123 0

Fax: 06453 - 9123 22

Veranstaltungen

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Reisegewerbekarte

Allgemeine Informationen

Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren zum Verkauf anbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder

  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.

    Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).

     

Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.

Notwendige Unterlagen

 
  • Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

  • Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes

  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

  • Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte

  • Übersetzung Handelsregisterauszug

  • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet

Gebühren

Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von 300,00 Euro für natürliche Personen und von 350,00 Euro für juristische Personen erhoben.

Ansprechpartner


Ordnungsamt

Marktstraße 10
35285Gemünden (Wohra)

Malina Kodym
Telefon (06453) 912315
Telefax (06453) 912315

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