Reisegewerbekarte
Allgemeine Informationen
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
Waren zum Verkauf anbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).
Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.
Notwendige Unterlagen
Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes
Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
Übersetzung Handelsregisterauszug
Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
Gebühren
Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von 300,00 Euro für natürliche Personen und von 350,00 Euro für juristische Personen erhoben.
(06453) 912315
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