Direktwahlen werden im Wesentlichen nach denselben Vorschriftenffnet sich in einem neuen Fenster wie die allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt. Es handelt sich allerdings immer um eine Mehrheitswahl, bei der jede und jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
Am Wahlsonntag können die Wählerinnen und Wähler in der Zeit von 8 bis 18 Uhr ihre Stimmen in den Wahllokalen abgeben. Wer wahlberechtigt ist, erhält eine Wahlbenachrichtigung zugesandt, die darüber informiert, in welchem Wahlbezirk die Person wahlberechtigt ist und wo sich das entsprechende Wahllokal befindet. Sollte man keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, kann man sich mit der Wahlbehörde in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob man im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Grundsätzlich wählen die Wahlberechtigten in dem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Die Wahlberechtigten erhalten nach Abgabe ihrer Wahlbenachrichtigung beziehungsweise gegen Vorlage eines gültigen Personaldokuments in ihrem Wahllokal für jede Wahl einen amtlichen Stimmzettel, den sie unbeobachtet in der Wahlkabine kennzeichnen und falten können.
Sie haben ebenso die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen können. Sie können den Antrag auch mündlich persönlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail stellen.
Die persönliche Beantragung und gleichzeitige Mitnahme der Wahlunterlagen ist ebenfalls möglich.