Am Wahlsonntag können die Wählerinnen und Wähler in der Zeit von 8 bis 18 Uhr ihre Stimmen in den Wahllokalen abgeben. Wer wahlberechtigt ist, erhält bis zum 2. Februar eine Wahlbenachrichtigung zugesandt, die darüber informiert, in welchem Wahlbezirk die Person wahlberechtigt ist und wo sich das entsprechende Wahllokal befindet.
Sollte man keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, kann man sich mit der Wahlbehörde in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob man im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Grundsätzlich wählen die Wahlberechtigten in dem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Die Wahlberechtigten erhalten nach Abgabe ihrer Wahlbenachrichtigung beziehungsweise gegen Vorlage eines gültigen Personaldokuments in ihrem Wahllokal für jede Wahl einen amtlichen Stimmzettel, den sie unbeobachtet in der Wahlkabine kennzeichnen und falten können. Die Wählerinnen und Wähler haben eine Erst- und Zweitstimme.
Sie haben ebenso die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen können. Unterlagen können erst ab (voraussichtlich) 07. Februar 2025 versandt werden, da die amtlichen Stimmzettel aufgrund der einzuhaltenden Fristen erst ab diesem Zeitpunkt vorliegen werden. Sie können den Antrag auch mündlich persönlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail stellen.
Die persönliche Beantragung und gleichzeitige Mitnahme der Wahlunterlagen wird ebenfalls erst ab dem 07. Februar 2025 möglich sein.
Elektronischen können Sie den Wahlschein hier beantragen: Wahlscheinantrag/Briefwahl
Weitere Informationen finden Sie hier: Bundestagswahl 2025
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Ergebnisse der Stadt Gemünden (Wohra) finden Sie ab 18:00 Uhr am Wahlabend hier: