Erschließung und Vermarktung des Neubaugebietes „Am Katzbach II“
in Gemünden (Wohra), Kernstadt
Die Stadt Gemünden (Wohra) beabsichtigt die Erschließung und Vermarktung des Wohnbaugebietes „Am Katzbach II“ in der Kernstadt. Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Gemünden (Wohra).
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan als „Allgemeines Wohngebiet“ (BauNVO 2017-2) liegt vor. Ein Entwurf zur Erschließungsplanung einschließlich Kostenschätzung und Massenermittlung eines beauftragten Tiefbauingenieurbüros ist vorhanden und wird bei Bedarf zur Verfügung gestellt.
Zur Entwicklung und Vermarktung des Baugebietes sucht die Stadt einen geeigneten Vorhabenträger.
Wir bitten um Einreichung entsprechender Unterlagen bis zum 15. Mai 2026.
Aufgaben des Vorhabenträgers
Herstellung der vollständigen Erschließung des Gebietes in enger Abstimmung mit der Stadt Gemünden (Wohra) sowie den zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen.
Bei der Planung der Verkehrsanlagen ist von einer Mindestbreite der Mischverkehrsflächen (einschließlich Gehwege) von 6,00 m bzw. 7,50 m gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes auszugehen.
Erstellung einer Ausführungsplanung auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung sowie Vorlage dieser zur Genehmigung bei der Stadt Gemünden (Wohra).
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB sowie eines Erschließungsvertrages gemäß § 124 BauGB.
Die Bewertung der eingehenden Interessenbekundungen erfolgt wie folgt:
50 % günstigster Verkaufspreis an die Bauinteressenten
50 % Qualität des Erschließungskonzeptes (Vermarktungsstrategie, örtliche Einbindung des Vorhabenträgers, Terminplanung)
1. Kaufpreis des Rohbaulandes
Der Vorhabenträger verpflichtet sich, einen Rohlandpreis in Höhe von 21,12 €/m² Rohbaulandfläche an die Stadt Gemünden (Wohra) zu zahlen.
Folgende Grundstücke stehen zur Verfügung: Gemarkung Gemünden (Wohra), Flur 2, Flurstücke 40, 41, 42, 43, 45, 46, 47 und 114. Zu vermarktende Teilfläche: ca. 28.826 m² (siehe Anlage V).
Im Rahmen des Angebotes ist eine vollständige und nachvollziehbare Baulandkalkulation offenzulegen.
2. Verkaufspreis Bauland
Mit der Bewerbung ist eine kalkulatorisch nachvollziehbare Verkaufspreisberechnung vorzulegen.
3. Infrastrukturbeitrag der Stadt Gemünden (Wohra)
Ein Infrastrukturbeitrag wird nicht verpflichtend gefordert. Entsprechende freiwillige Angebote können unterbreitet werden.
4. Zweckgebundener Beitrag „Eingriff und Ausgleich“
Mit der Entwicklung des Baugebietes ist ein Eingriff in Natur und Landschaft verbunden. Die Vorgaben der Eingriffs- und Ausgleichsplanung aus der Bauleitplanung sind zu berücksichtigen und umzusetzen. Es soll möglichst vermieden werden, zusätzliche landwirtschaftliche Nutzflächen für Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen.
5. Bauverpflichtung
Zur Vermeidung von Baulücken und Spekulationen wird in den jeweiligen Grundstückskaufverträgen eine Bauverpflichtung aufgenommen. Der Baubeginn des Wohnhauses muss innerhalb von 3 Jahren nach Grundstücksverkauf erfolgen.
Als Nachweis gilt die Rohbaufertigstellungsanzeige der Bauherren. Eine entsprechende Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Gemeinde wird grundbuchlich gesichert.
Der Erschließungsträger verpflichtet sich zudem, die Interessentenliste der Stadt Gemünden (Wohra) vorrangig zu berücksichtigen und geeigneten Bewerbern Grundstücke anzubieten.
6. Kostenlose Übereignung der Erschließungsanlagen
Nach Abnahme gehen sämtliche Erschließungsanlagen kosten- und lastenfrei in das Eigentum der Stadt Gemünden (Wohra) sowie der zuständigen Versorgungsunternehmen über. Eventuelle Übertragungs- und Nebenkosten trägt der Investor.
7. Referenzen
Es sind mindestens drei realisierte oder sich in Realisierung befindliche Wohnbaugebiete als Referenzprojekte vorzulegen.
Hinweis: Das Verfahren dient ausschließlich der Markterkundung. Es handelt sich nicht um ein förmliches Vergabeverfahren. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder auf Durchführung eines Vergabeverfahrens besteht nicht.
Bewerber wenden sich bitte an die nachstehenden Ansprechpartner.