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Kataster - Barrierefreier Wohnraum in Waldeck-Frankenberg

Meldung aus Gemünden (Wohra)
Kataster - Barrierefreier Wohnraum in Waldeck-Frankenberg (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Kataster - Barrierefreier Wohnraum in Waldeck-Frankenberg

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,


der Landkreis Waldeck-Frankenberg erarbeitet auch für unsere Kommune eine Auflistung über vorhandene, barrierefreie Wohnräume – also einen Kataster über den Bestand von barrierefreien Häusern und Wohnungen in unserem Landkreis. Es geht hier darum, einen Überblick über die aktuelle und zukünftige Versorgungslage an barrierefreiem Wohnraum zu erhalten. Diese Übersicht gehört auch zum Aufgabenplan der Modellregion Barrierefreies Leben im Landkreis Waldeck-Frankenberg.
Hier ersuchen wir Sie um Ihre Unterstützung: Bitte informieren Sie Ihre Kommune oder die Modellregion über Ihren vorhanden, barrierefreien Wohnraum – unabhängig von einer bestehenden Nutzung oder Verfügbarkeit. Ihre übermittelten Daten dienen rein der Bestandsaufnahme, werden anonym behandelt und ausschließlich zu statistischen Zwecken genutzt.


Wohnungsbörse
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg und die Modellregion Barrierefreies Leben bieten auch eine kostenlose Möglichkeit an, freie barrierefreie Wohnungen über die Wohnungsbörse anzubieten oder diese auch zu suchen. Die Wohnungsbörse dient dazu, Bürgerinnen und Bürger, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, bei der Wohnungssuche zu unterstützen. Die Modellregion nimmt hier eine vermittelnde Aufgabe ein.


Sie können Ihre Eintragung für Kataster oder Wohnungsbörse online unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/barrierefreiheit 

oder 

persönlich bei Alexandra Köck (untenstehende Kontaktdaten) vornehmen. 

 

Sie können für Ihre Meldung auch ein Formular aus der Broschüre BARRIEREFREIHEIT & TEILHABE verwenden, die Sie bei der Stadtverwaltung Gemünden (Wohra) oder die Modellregion erhalten.


Was bedeutet Barrierefreiheit?
Barrierefrei sind Räumlichkeiten, wenn sie von (möglichst) jedem Menschen ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind (detailliert unter DIN 18040-2). 

 

So wäre eine Wohnung barrierefrei zugänglich und nutzbar, wenn zum Beispiel u.a.

  • der Hauseingang und Freiflächen stufenlos und schwellenlos erreichbar sind

  • Bedienelemente leicht erreichbar und nutzbar sind

  • Türen mindestens 80 bzw. 90 cm breit sind

  • Ausreichend große, freie Bewegungsflächen (mind. 150 x 150 cm) vorhanden sind

  • Sanitäreinrichtungen universell nutzbar sind (bodengleiche Dusche, ausreichend Bewegungsflächen, Stütz- und Haltegriffe montierbar oder vorhanden)
     

 

Kontakt:
Alexandra Köck - Projektkoordination Barrierefreies Leben im Landkreis Waldeck-Frankenberg, Südring 2, 34497 Korbach, Tel.: +49 5631 954 1625, , www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/barrierefreiheit

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