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35285 Gemünden (Wohra)

 

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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit für das Angebot für die Internetseite der Stadt Gemünden (Wohra)  
www.gemuenden-wohra.de

 

Die Stadt Gemünden(Wohra) ist bemüht, ihr Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß der der EU Richtlinie 2016/2102 [EU] gilt ausschließlich für das zentrale Online-Angebot von www.gemuenden-wohra.de , nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste. Weitere Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung. 

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Stadt Gemünden (Wohra) arbeitet daran, die Anforderungen zur Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Die Seite  gemuenden-wohra.de ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar.

Die im Folgenden aufgeführten Inhalte und Funktionen entsprechen derzeit noch nicht vollständig den Empfehlungen für barrierefreie Webseiten.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei:

  • einige pdf-Dokumente
  • Bildbeschreibungen
  •  

Die Stadt Gemünden (Wohra) arbeitet daran, die barrierefreien Angebote auszuweiten.

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 21. September 2020 erstellt.

 

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist die Selbstbewertung nach Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018.

 

Feedback und Kontakt

Falls Sie bei der Nutzung unserer Internetseite auf Barrieren stoßen oder Anregungen und Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich direkt an die Stadtverwaltung ( )  wenden oder unser Kontaktformular nutzen. 

Sie können uns auch telefonisch oder per Post kontaktieren:

 

Stadt Gemünden (Wohra)
Marktstraße 10
35285 Gemünden (Wohra)
Telefon: (06453) 9123 -11

 

Durchsetzungsverfahren

Wir sind darum bemüht, Ihre Hinweise, Anregungen und Anfragen zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die Landesbeauftragte für barrierfreie IT wenden. Die Beauftragte leitet die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik beim Regierungspräsidium in Gießen. 

 

Regierungspräsidium Gießen
Landesbeauftragte für barrierfreie IT
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Neue Bäue 2
35390 Gießen

Telefon: 049641 303-2901
Fax: 049611 32764 4036
E-Mail LBITrpgi.hessende
Internet: https://rp-giessen.hessen.de

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