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News-Ticker

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Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.gemuenden-wohra.de  veröffentlichte Website. 

 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung im Jahr 2024 und einer Aktualisierung im Mai 2026.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit.

 

Unverhältnismäßige Belastung

Einige Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde.

 

  1. PDF-Dateien sind aufgrund ihres Alters teilweise nicht barrierefrei angelegt und verfügen nicht über die notwendigen Tags. Teilweise wurden pdf-Dokumente eingescannt und sind aus diesem Grund nicht von einem Screenreader erfassbar. Pdf-Dokumente teils zu komplex, um sie barrierefrei darzustellen.

  2. Alternativtexte an Bildern sind weitestgehend vorhanden, könnten jedoch an wenigen Stellen fehlen.

  3. Kontraste von Bedienelementen könnten an einigen Stellen nicht das notwendige Kontrastverhältnis ausweisen.

 

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

 

Magistrat der Stadt Gemünden

Marktstraße 10 
35285 Gemünden (Wohra)

Telefon: +49 64 53 9123-0

Telefax: +49 64 53 9123-22

E-Mail:

Homepage: http://www.gemuenden-wohra.de

Kontakt: Per Kontaktformular 

 

Durchsetzungsverfahren 

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe

Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT 

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail:  

 

Durchsetzung beantragen

 

 

Diese Erklärung wurde am 04. September 2024 erstellt und am 04. Mai 2026 überarbeitet.

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