Rathaus

MO - FR:  

08:00 - 12:00 Uhr

MO - MI:  

14:00 - 16:00 Uhr

DO:            

14:00 - 17:00 Uhr

 

Marktstraße 10
35285 Gemünden (Wohra)

 

Tel.: 06453 - 9123 0

Fax: 06453 - 9123 22

Veranstaltungen

News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Aufruf zur Bewerbung um das Schiedsamt in der Stadt Gemünden (Wohra)

Schiedsamtsbezirk Gemünden 

 

Wegen Ablauf der Amtszeit im Dezember 2026 ist im Schiedsamtsbezirk Gemünden folgendes Amt zu besetzen:

 

• stellvertretende Schiedsfrau oder stellvertretender Schiedsmann

 

Interessierten Personen wird hiermit die Gelegenheit gegeben, sich um dieses Schiedsamt zu bewerben und sich zur Wahl zu stellen.

 

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist.

Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen, schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.

 

Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen die Schiedspersonen ehrenamtlich wahr. Sie werden von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gemünden (Wohra)  für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch das Amtsgericht Frankenberg. Nach Ablauf einer Wahlzeit ist eine Wiederwahl möglich.

Wer sich bewerben möchte, sollte mindestens 25 Jahre alt sein und nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Der Bewerber muss das Wahlrecht besitzen und in der Stadt Gemünden bzw. in deren Stadtteilen wohnen. Zum Zeitpunkt der Wahl sollte das 75. Lebensjahr noch nicht erreicht sein.

 

Schriftliche, formlose Bewerbungen mit Angabe von

 

• Name, Vorname, Geburtsname

• Anschrift

• Geburtstag, Geburtsort

• Beruf

• (Mobil)Telefon, E‐Mail‐Adresse

 

können bis zum 15. Oktober 2026 bei der Stadtverwaltung Gemünden, Marktstraße 10, 35285 Gemünden (Wohra), eingereicht werden. 

Ein Bewerbungsformular und die persönlichen Voraussetzungen, um sich für das Schiedsamt bewerben zu könnnen (§ 3 HSchAG), finden Sie im Downloadbereich.

Allgemeine Informationen zum Schiedsamt sind im Internet unter www.schiedsamt.de abrufbar.

 

Gern steht die Verwaltung für weitere Auskünfte zur Verfügung.

 

 

Gemünden, 15. September 2026

 

Frank Gleim

Bürgermeister

Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.


  Das Örtliche  Verwaltungsportal Hessen