Anzeigen über das Abbrennen von pflanzlichen Abfällen müssen bei der Stadtverwaltung
spätestens 2 Werktage vor dem Abbrenntag aufgegeben werden.
Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten:
Sie drucken das anliegende Formular aus und werfen es ausgefüllt in unseren Briefkasten ein oder
Sie vereinbaren telefonisch einen Termin unter den Telefonnummern 06453/9123-16 oder 06453/9123-15, um die Anzeige persönlich aufzugeben oder
Sie nutzen unseren Onlinedienst und stellen den Antrag hier: DAS DIGITALE RATHAUS
Folgende Daten von Ihnen werden bei der Beantragung erhoben:
Name
Adresse
Telefonnummer, unter der Sie während des Abbrennens zu erreichen sind
Genauer Abbrennort
Gewünschte Abbrennzeit
Angabe darüber, was verbrannt werden soll
Verbrannt werden dürfen ausschließlich pflanzliche Abfälle wie z.B. Baumschnitt, Rebabfälle oder forstliche Abfälle. Die möglichen Abbrennzeiten sind von Montag bis Freitag von 08:00-16:00 Uhr und samstags von 08:00-12:00 Uhr.
Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:
100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, Zelt- oder Lagerplätzen;
35 m von sonstigen Gebäuden;
5 m zur Grundstücksgrenze;
100 m von Bundesautobahnen und autobahnmäßig ausgebauten Fernverkehrsstraßen, zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit Druckgasen, zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden;
50 m von sonstigen öffentlichen Verkehrswegen;
100 m von Naturschutzgebieten, von Wäldern, Mooren und Heiden;
20 m von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern.