Bundestagswahl und Landratswahl am 26. September 2021
Am Wahlabend finden Sie die vorläufigen Ergebnisse der
Bundestagswahl und der Landratswahl hier: Wahlergebnisse
Detailierte Informationen zur Bundestagswahl finden Sie bereits jetzt hier: Bundestagswahl 2021
Detailierte Informationen zur Landratswahl finden Sie bereits jetzt hier. Landratswahl 2021
Die Beantragung der Briefwahl ist auf elektronischem Weg nur bis 22. September 2021 möglich (Postlaufzeiten), persönlich (im Rathaus) bis 24. September 2021, 18:00 Uhr; aus persönlichen Verhinderungsgründen am Wahltag ( 26. September 2021) bis 15:00 Uhr.
Stimmabgabe durch Briefwahl
Sie haben die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen können. Sie können den Antrag auch mündlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail stellen
Den Antrag zur elektronischen beantragung finden Sie hier: Wahlscheinantrag/Briefwahl (derzeit deaktiviert)
Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift angeben. Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein/den Wahlscheinen:
- je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind,
- je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
- einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat
und
- ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.
Sie können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlamt beantragen und abholen. Dort besteht auch die Möglichkeit, ihre Stimmen direkt vor Ort abzugeben.
Nutzen Sie die Möglichkeiten der schriftlichen Beantragung auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Briefkasten vor dem Rathaus. Ebenso steht Ihnen zur Beantragung das genannte Kontaktformular Briefwahl/Wahlscheinantrag zur Verfügung. Die beantragten Unterlagen werden Ihnen auf dem Postweg unverzüglich zugesandt.
Gern können Sie von der persönlichen Beantragung im Rathaus absehen. Nutzen Sie die Möglichkeiten der schriftlichen Beantragung auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Briefkasten vor dem Rathaus. Ebenso steht Ihnen zur Beantragung das genannte Kontaktformular Briefwahl/Wahlscheinantrag zur Verfügung. Die beantragten Unterlagen werden Ihnen auf dem Postweg unverzüglich zugesandt.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Kontakt:
Stadtverwaltung Gemünden (Wohra)
Wahlamt
06453 9123 0
Kommunalwahl am 14. März 2021
Detaillierte - Ergebnisse der Kommunalwahl finden Sie hier:
Ergebnisse Kommunalwahlen 2021
Die Ergebnisse der Kommunalwahl sind auch in der VoteManger APP über Google play oder über den App Store verfügbar.
Informationen zur Kommunalwahlen am 14. März 2021 aus Anlass der Corona-Pandemie
Musterstimmzettel:
Stimmabgabe im Wahllokal
Durch den Ausbruch des neuartigen Corona-Virus und das dynamische Infektionsgeschehen ist davon auszugehen, dass die pandemiebedingten Einschränkungen auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben werden. Sie können jedoch versichert sein, dass im Rahmen der Vorbereitung dieser Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:
- Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass die Wahlräume regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
- Alle kontaktierten Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt.
- Für die Stimmabgabe liegen in den Wahlkabinen grundsätzlich Schreibstifte bereit. Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, können Sie allerdings auch einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden.
- Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit Mund-Nasen-Bedeckungen ausgestattet.
Die Beantragung der Briefwahl ist auf elektronischem Weg nur noch bis 10. März 2021 möglich (Postlaufzeiten), persönlich (im Rathaus) bis 12. März 2021, 13:00 Uhr; aus persönlichen Verhinderungsgründen am Wahltag (14.03.2021) bis 15:00 Uhr.
Stimmabgabe durch Briefwahl - Beantragung ab 01. Februar 2021 möglich
Sofern Sie jedes Infektionsrisiko ausschließen wollen, haben Sie auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen können. Sie können den Antrag auch mündlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail stellen .Den Antrag finden Sie ab 01. Februar 2021 hier: Wahlscheinantrag/Briefwahl (nicht mehr aktiviert)
Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift angeben. Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:
- je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind,
- je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
- einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat,
und
- ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.
Sie können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlamt beantragen und abholen. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt ihre Stimmen vor Ort abzugeben.
Im Zuge der coronabedingten Hygienevorgaben sehen Sie bitte von der persönlichen Beantragung im Rathaus ab. Nutzen Sie die Möglichkeiten der schriftlichen Beantragung auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Briefkasten vor dem Rathaus. Ebenso steht Ihnen zur Beantragung das genannte Kontaktformular Briefwahl/Wahlscheinantrag zur Verfügung. Die beantragten Unterlagen werden Ihnen auf dem Postweg unverzüglich zugesandt.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Kontakt:
Stadtverwaltung Gemünden (Wohra)
Wahlamt
06453 9123 0
Detaillierte Ergebnisse der Kommunalwahl finden Sie ab dem 14. März 2021, 18:00 Uhr hier:
Die Ergebnisse der Kommunalwahl sind auch in der VoteManger APP über Google play oder über den App Store verfügbar.
Weitere Informationen finden Sie hier: Kommunalwahlen Hessen
Die Amtlichen Bekanntmachungen finden Sie hier: Bekanntmachungen