Wahlen

Bundestagswahl und Landratswahl am 26. September 2021

 

Am Wahlabend finden Sie die vorläufigen Ergebnisse der
Bundestagswahl und der Landratswahl hier: Wahlergebnisse

 

Detailierte Informationen zur Bundestagswahl finden Sie bereits jetzt  hier:  Bundestagswahl 2021

Detailierte Informationen zur Landratswahl finden Sie bereits jetzt hier.  Landratswahl 2021

 

Die Beantragung der Briefwahl ist auf elektronischem Weg nur bis 22. September  2021 möglich (Postlaufzeiten), persönlich (im Rathaus) bis 24. September  2021, 18:00 Uhr; aus persönlichen Verhinderungsgründen am Wahltag ( 26. September 2021) bis 15:00 Uhr.

 

Stimmabgabe durch Briefwahl

Sie haben die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen können. Sie können den Antrag auch mündlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail stellen

 

Den Antrag zur elektronischen beantragung finden Sie hier:  Wahlscheinantrag/Briefwahl (derzeit deaktiviert) 

 

Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift angeben. Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein/den Wahlscheinen:

  • je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind,
  • je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
  • einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat

und

  • ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.

 

Sie können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlamt beantragen und abholen. Dort besteht auch die Möglichkeit, ihre Stimmen direkt vor Ort abzugeben.

 

Nutzen Sie die Möglichkeiten der schriftlichen Beantragung auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Briefkasten vor dem Rathaus. Ebenso steht Ihnen zur Beantragung das genannte Kontaktformular Briefwahl/Wahlscheinantrag zur Verfügung. Die beantragten Unterlagen werden Ihnen auf dem Postweg unverzüglich zugesandt.

 

Gern können Sie von der persönlichen Beantragung im Rathaus absehen. Nutzen Sie die Möglichkeiten der schriftlichen Beantragung auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Briefkasten vor dem Rathaus. Ebenso steht Ihnen zur Beantragung das genannte Kontaktformular Briefwahl/Wahlscheinantrag zur Verfügung. Die beantragten Unterlagen werden Ihnen auf dem Postweg unverzüglich zugesandt.

 

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.

 

Kontakt:

Stadtverwaltung Gemünden (Wohra)

Wahlamt

06453 9123 0

 


 

Kommunalwahl am 14. März 2021

 

Detaillierte -  Ergebnisse der Kommunalwahl finden Sie hier:

  Ergebnisse Kommunalwahlen 2021

 

Die Ergebnisse der Kommunalwahl sind auch in der VoteManger APP über Google play oder über den App Store verfügbar.  

 

Staddt Gemünden (Wohra) - Stadtverordnetenversammlung


 

 

Informationen zur  Kommunalwahlen am 14. März 2021 aus Anlass der Corona-Pandemie

 

Musterstimmzettel:  

Stadtverordnetenversammlung

Ortsbeirat Grüsen

Ortsbeirat Sehlen

Ortsbeirat Schiffelbach

Ortsbeirat Lehnhausen

Ortsbeirat Herbelhausen

Ortsbeirat Ellnrode

 

Stimmabgabe im Wahllokal

Durch den Ausbruch des neuartigen Corona-Virus und das dynamische Infektionsgeschehen ist davon auszugehen, dass die pandemiebedingten Einschränkungen auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben werden. Sie können jedoch versichert sein, dass im Rahmen der Vorbereitung dieser Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

  • Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass die Wahlräume regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
  • Alle kontaktierten Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt.
  • Für die Stimmabgabe liegen in den Wahlkabinen grundsätzlich Schreibstifte bereit. Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, können Sie allerdings auch einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden.
  • Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit Mund-Nasen-Bedeckungen ausgestattet.
  •  

 

Die Beantragung der Briefwahl ist auf elektronischem Weg nur noch bis 10. März 2021 möglich (Postlaufzeiten), persönlich (im Rathaus) bis 12. März 2021, 13:00 Uhr; aus persönlichen Verhinderungsgründen am Wahltag (14.03.2021) bis 15:00 Uhr.

 

Stimmabgabe durch Briefwahl - Beantragung ab 01. Februar 2021 möglich

Sofern Sie jedes Infektionsrisiko ausschließen wollen, haben Sie auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen können. Sie können den Antrag auch mündlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail stellen .Den Antrag finden Sie ab 01. Februar 2021  hier:  Wahlscheinantrag/Briefwahl (nicht mehr  aktiviert)

Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift angeben. Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:

  • je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind,
  • je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
  • einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat,

und

  • ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.

 

Sie können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlamt beantragen und abholen. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt ihre Stimmen vor Ort abzugeben.

 

Im Zuge der coronabedingten Hygienevorgaben sehen Sie bitte von der persönlichen Beantragung im Rathaus ab. Nutzen Sie die Möglichkeiten der schriftlichen Beantragung auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Briefkasten vor dem Rathaus. Ebenso steht Ihnen zur Beantragung das genannte Kontaktformular Briefwahl/Wahlscheinantrag zur Verfügung. Die beantragten Unterlagen werden Ihnen auf dem Postweg unverzüglich zugesandt.

 

 

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.

 

Kontakt:

Stadtverwaltung Gemünden (Wohra)

Wahlamt

06453 9123 0

 

 

Detaillierte Ergebnisse der Kommunalwahl finden Sie ab dem 14. März 2021, 18:00 Uhr hier: 

Ergebnisse Kommunalwahl 2021

Die Ergebnisse der Kommunalwahl sind auch in der VoteManger APP über Google play oder über den App Store verfügbar.  

 

Weitere Informationen finden Sie hier: Kommunalwahlen Hessen

 

Die Amtlichen Bekanntmachungen finden Sie hier: Bekanntmachungen

 

 

 


 

 

Ergebnisse Bürgermeisterwahl am 01. November 2020

 

Ergebnis BGM Wahl 01.11.2020

 

Detaillierte Ergebnisse der Bürgermeisterwahl finden Sie hier: 

Ergebnisse Stadt Gemünden (Wohra) Bürgermeisterwahl 2020

Die Ergebnisse zur Bürgermeisterwahl sind auch in der VoteManger APP über Google play oder über den App Store verfügbar.  

 


 

Europawahl am 26. Mai 2019

Hier stehen Ihnen die Ergebnisse der Stadt Gemünden (Wohra) für die Europawahl zur Verfügung:

Ergebnisse Stadt Gemünden (Wohra) Europawahl 2019

Die Ergebnisse zur Europawahl sind auch in der VoteManger APP über Google play oder über den App Store verfügbar.  


Landtagswahl mit Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018

Detaillierte Informationen mit den Wahlergebnissen der einzelnen Wahlbezirke in der Stadt Gemünden (Wohra) finden Sie hier:

Ergebnisse Stadt Gemünden (Wohra) Landtagswahl 2018