Wahlen

 

Abgeschlossene Wahlen

 

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Ergebnisse der Stadt Gemünden (Wohra) finden Sie  hier: 

 Ergebnisse (Statistik Hessen) oder  Ergebnisse (votemanager) 

 

Europawahl am 09. Juni 2024 

Ergebnisse der Stadt Gemünden (Wohra) finden Sie hier: 

Ergebnisse  (Statistik Hessen)  oder Ergebnisse (votemanager)

 

Landtagswahl am 08. Oktober 2023

Ergebnisse der Stadt Gemünden (Wohra) finden Sie hier: 

Ergebnisse Landtagswahl 2023 


Bundestagswahl und Landratswahl am 26. September 2021

Detaillierte Ergebnisse der Bundestagswahl und der Landratswahl finden Sie hier:

Ergebnisse Bundestagswahl und Landratswahl 2021


Kommunalwahl am 14. März 2021

Detaillierte -  Ergebnisse der Kommunalwahl finden Sie hier:

  Ergebnisse Kommunalwahlen 2021


Bürgermeisterwahl am 01. November 2020

Detaillierte Ergebnisse der Bürgermeisterwahl finden Sie hier: 

Ergebnisse Stadt Gemünden (Wohra) Bürgermeisterwahl 2020


 

Wahlkreuz

 

Allgemeine Informationen zu Wahlen: 

Am Wahlsonntag können die Wählerinnen und Wähler in der Zeit von 8 bis 18 Uhr ihre Stimmen in den Wahllokalen abgeben. Wer wahlberechtigt ist, erhält eine Wahlbenachrichtigung zugesandt, die darüber informiert, in welchem Wahlbezirk die Person wahlberechtigt ist und wo sich das entsprechende Wahllokal befindet.

Sollte man keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, kann man sich mit der Wahlbehörde in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob man im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

 

Grundsätzlich wählen die Wahlberechtigten in dem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Die Wahlberechtigten erhalten nach Abgabe ihrer Wahlbenachrichtigung beziehungsweise gegen Vorlage eines gültigen Personaldokuments in ihrem Wahllokal für jede Wahl einen amtlichen Stimmzettel, den sie unbeobachtet in der Wahlkabine kennzeichnen und falten können. Die Wählerinnen und Wähler haben eine Erst- und Zweitstimme.

 

Sie haben ebenso die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen können.  Sie können den Antrag auch mündlich persönlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail stellen. 

 

Die persönliche Beantragung und gleichzeitige Mitnahme der Wahlunterlagen ist ebenfalls möglich. 

 

Elektronischen können Sie den Wahlschein hier beantragen: Wahlscheinantrag/Briefwahl 

(die elektronische Beantragung ist derzeit nicht möglich) 

 

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.

 

Kontakt:

Stadtverwaltung Gemünden (Wohra)

Wahlamt

06453 9123 14