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Wahlen

Symbolbild Wahlen

Bürgermeisterwahl 2026

Die sogenannten Direktwahlen müssen immer dann stattfinden, wenn die Amtszeit der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters abläuft. 

Sie finden daher nicht an einem landeseinheitlichen Termin statt. 

 

Den Wahltag für die Bürgermeisterwahl hat die Stadtverordnetenversammlung bestimmt auf 

Sonntag, 13. September 2026. 

Der Termin für eine möglich Stichwahl wurde für Sonntag, 27. September 2026 festgelegt. 

 

Am Wahlabend finden Sie die Ergebnisse hier: Ergebnisse Bürgermeisterwahl

Musterstimmzettel 

Allgemeine Informationen zu Wahlen 

Direktwahlen werden im Wesentlichen nach denselben Vorschriftenffnet sich in einem neuen Fenster wie die allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt.  Es handelt sich allerdings immer um eine Mehrheitswahl, bei der jede und jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. 

 

Am Wahlsonntag können die Wählerinnen und Wähler in der Zeit von 8 bis 18 Uhr ihre Stimmen in den Wahllokalen abgeben. Wer wahlberechtigt ist, erhält eine Wahlbenachrichtigung zugesandt, die darüber informiert, in welchem Wahlbezirk die Person wahlberechtigt ist und wo sich das entsprechende Wahllokal befindet. Sollte man keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, kann man sich mit der Wahlbehörde in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob man im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

 

Grundsätzlich wählen die Wahlberechtigten in dem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Die Wahlberechtigten erhalten nach Abgabe ihrer Wahlbenachrichtigung beziehungsweise gegen Vorlage eines gültigen Personaldokuments in ihrem Wahllokal für jede Wahl einen amtlichen Stimmzettel, den sie unbeobachtet in der Wahlkabine kennzeichnen und falten können. 

 

Sie haben ebenso die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen können.  Sie können den Antrag auch mündlich persönlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail stellen. 

 

Die persönliche Beantragung und gleichzeitige Mitnahme der Wahlunterlagen ist ebenfalls möglich. 

Elektornischer Antrag auf Briefwahl

Elektronischen können Sie den Wahlschein hier beantragen: Wahlscheinantrag/Briefwahl 

(Die Beantragung und Ausgabe der Briefwahlunterlagen wird vorraussichtlich Anfang August möglich sein) 

 

Wichtiger Hinweis:
Wir empfehlen ab dem 08. September 2026 die persönliche Beantragung und Mitnahme der Wahlunterlagen im Rathaus der Stadt Gemünden (Wohra), da die rechtzeitige Zustellung aufgrund der Postlaufzeiten nicht gewährleistet werden kann. 

Es wird seitens des Wahlamtes ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Wahlberechtigten dafür sorgen müssen, dass die Wahlbriefe rechtzeitig (Sonntag, 13. September 2026, 18:00 Uhr) im Briefwahllokal (Rathaus) eintreffen.

 

 

Wer darf wählen? 

Wahlberechtigt sind 

  • deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz oder Staatsangehörige eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

die am Wahltag 

  • mindestens 18 Jahre alt sind, also am 13. September 2008 oder früher geboren sind,

  • seit mindestens 6 Wochen ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben, also mindestens seit dem 02. August 2026 in der Stadt Gemünden (Wohra) oder einem der Stadtteile der Stadt Gemünden (Wohra)  wohnen.

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (Das sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen).

 

Wählen kann zudem nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Bei Inhabern von Haupt‐ und Nebenwohnungen gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.

Eintragung im Wählerverzeichnis

Im Wählerverzeichnis eines Wahlbezirks sind alle wahlberechtigten Personen eingetragen. Sollten Sie kurz vor der Wahl nach Gemünden (Wohra) oder einen der Stadtteile der Stadt Gemünden (Wohra) umziehen oder 3 Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

 

In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis mit allen Wahlberechtigten geführt. In welchem Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, ergibt sich daraus, wo Sie wann mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Sollten Sie in den 6 Wochen vor einer Wahl umziehen, sprechen Sie das Thema am besten gezielt bei Ihrer An‐ oder Ummeldung im Meldeamt an. Die Wahlbehörde legt dort entsprechendes Informationsmaterial aus.

 

Sollten Sie bis 3 Wochen vor einer Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie sich durch Einsicht in das Wählerverzeichnis vergewissern, dass Sie dort eingetragen sind.

 

Gewisse Personengruppen müssen sich zudem generell zunächst durch einen Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen, um ihr Wahlrecht ausüben zu können.

Kontakt/Wahlamt

Bei jeglichen Fragen rund um die Wahl wenden Sie sich bitte an die Wahlbehörde. 

 

Wahlamt der Stadt Gemünden (Wohra) 

Martin Schmidt

Marktstraße 10

35285 Gemünden (Wohra) 

Tel.: 06453 9123 15

EMail:

 

Amtliche Bekanntmachungen 

Amtliche Bekanntmachungen finden Sie hier: Amtliche Bekanntmachungen 

 

 

Informationen für Wahlvorschlagsträger

Hier finden Sie die notwendigen Vordrucke für die Einreichung eines Wahlvorschlags:  

Wahlen Hessen

 

Bitte beachten Sie, dass die Vordrucke nur ausgefüllt werden dürfen; inhaltliche Veränderungen machen das Formular ungültig.

 

Das Formblatt für die Unterstützungsunterschriften DW-Nr. 7 erhalten Sie für Bürgermeisterwahlen ausschließlich bei dem Gemeindewahlleiter.

 

 

Abgeschlossene Wahlen

Kommunalwahl am 15. März 2026

Ergebnisse der Stadt Gemünden (Wohra) finden Sie hier:  Kommunalwahlen 2026 

 

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Ergebnisse der Stadt Gemünden (Wohra) finden Sie  hier: 

 Ergebnisse (Statistik Hessen) oder  Ergebnisse (votemanager) 

 

Europawahl am 09. Juni 2024 

Ergebnisse der Stadt Gemünden (Wohra) finden Sie hier: 

Ergebnisse  (Statistik Hessen)  oder Ergebnisse (votemanager)

 

Landtagswahl am 08. Oktober 2023

Ergebnisse der Stadt Gemünden (Wohra) finden Sie hier: 

Ergebnisse Landtagswahl 2023 


Bundestagswahl und Landratswahl am 26. September 2021

Detaillierte Ergebnisse der Bundestagswahl und der Landratswahl finden Sie hier:

Ergebnisse Bundestagswahl und Landratswahl 2021


Kommunalwahl am 14. März 2021

Detaillierte -  Ergebnisse der Kommunalwahl finden Sie hier:

  Ergebnisse Kommunalwahlen 2021


Bürgermeisterwahl am 01. November 2020

Detaillierte Ergebnisse der Bürgermeisterwahl finden Sie hier: 

Ergebnisse Stadt Gemünden (Wohra) Bürgermeisterwahl 2020