Am Wahlsonntag können die Wählerinnen und Wähler in der Zeit von 8 bis 18 Uhr ihre Stimmen in den Wahllokalen abgeben. Wer wahlberechtigt ist, erhält eine Wahlbenachrichtigung zugesandt, die darüber informiert, in welchem Wahlbezirk die Person wahlberechtigt ist und wo sich das entsprechende Wahllokal befindet.
Sollte man keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, kann man sich mit der Wahlbehörde in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob man im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Grundsätzlich wählen die Wahlberechtigten in dem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Die Wahlberechtigten erhalten nach Abgabe ihrer Wahlbenachrichtigung beziehungsweise gegen Vorlage eines gültigen Personaldokuments in ihrem Wahllokal für jede Wahl einen amtlichen Stimmzettel, den sie unbeobachtet in der Wahlkabine kennzeichnen und falten können. Die Wählerinnen und Wähler haben eine Erst- und Zweitstimme.
Sie haben ebenso die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen können. Sie können den Antrag auch mündlich persönlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail stellen.
Die persönliche Beantragung und gleichzeitige Mitnahme der Wahlunterlagen ist ebenfalls möglich.
Elektronischen können Sie den Wahlschein hier beantragen: Wahlscheinantrag/Briefwahl
(die elektronische Beantragung ist derzeit nicht möglich)
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.