Reisegewerbekarte
Allgemeine Informationen
Eine Reisegewerbekarte benötigt, wer gewerbsmäßig ohne Bestellung außerhalb seines Betriebes oder ohne einen zu haben
- Waren an- und verkauft oder Leistungen, bzw. Bestellungen auf Leistungen anbietet oder vertreibt
- unterhaltende Schaustellertätigkeiten ausübt
Notwendige Unterlagen
- Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
- Übersetzung Handelsregisterauszug
- Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Marktstraße 10
35285Gemünden (Wohra)
35285Gemünden (Wohra)
Kathrin Fett (06453) 912316
(06453) 91232316
Marco Klinge (06453) 9123 15
(06453) 91232315