Beglaubigungen

Allgemeine Informationen

Zum Beglaubigen von Zeugnissen, Urkunden, Bescheinigungen, usw. bringen Sie bitte unbedingt die Originale mit.

Nicht beglaubigt werden können Personenstandsangelegenheiten (Standesamt), Grundbuchangelegenheiten, Vereins- und Handelsregisterangelegenheiten, Familien- und Erbrechtsangelegenheiten.

Für diese Arten von Beglaubigungen wenden Sie sich bitte an das Standesamt, einen Notar oder an das Ortsgericht.

Ansprechpartner Ortsgericht:
Günther Wagner, Martin-Niemöller-Straße 1, 35285 Gemünden (Wohra), 06453 648250


Beglaubigung von Unterschriften
Die Unterschrift ist direkt beim Einwohnermeldeamt zu leisten.

Notwendige Unterlagen

Kosten

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