Rathaus
Um vorheriger telefonische Terminvereinbarung wird gebeten!
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Marktstraße 10
35285 Gemünden (Wohra)
Tel.: 06453 - 9123 0
Fax: 06453 - 9123 22
Veranstaltungen
08. 07. 2022
09. 07. 2022 - 10:00 Uhr
09. 07. 2022 - 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Aktuelle Informationen zum Corona Virus
Informationen zur Schutzimpfung und zu Testmöglichkeiten in Gemünden finden Sie hier:
IMPFUNG und SCHNELLTEST
Was gilt in Hessen?
Die Hessische Landesregierung hat die aktuelle Corona-Schutzverordnung um vier Wochen verlängert und weitere Anpassungen vorgenommen. Diese gilt vorerst bis 19. Juli 2022
Maskenpflicht
- in Arztpraxen, Kliniken und Krankenhäusern (nicht für stationäre Krankenhauspatientinnen und -patienten)
- in Alten- und Pflegeheimen
- bei Pflege- und Rettungsdiensten
- in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)
- in Sammelunterkünften wie bspw. Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Es besteht keine generelle Maskenpflicht in Innenräumen. Auch in Schulen, Hochschulen und anderen Ausbildungseinrichtungen gilt keine gesetzliche Maskenplicht. Betriebliche Arbeitsschutzmaßnahmen können unabhängig davon auf Grundlage der anzustellenden Gefährdungsbeurteilung eine Maskenpflicht vorsehen.
Testpflicht
- für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften. Ausnahmen sind ggf. möglich.
- Bewohnertestungen (insbesondere in Pflegeheimen) können bei einem Ausbruchsgeschehen ggf. anlassbezogen vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet werden.
- Justizvollzugs- und Abschiebehaftanstalten etc. können selbst über die Anordnung von Testpflichten entscheiden.
Wegfall der Testungen an Schulen seit 1. Mai 2022: Seit dem 1. Mai 2022 ist die Testpflicht in den hessischen Schulen aufgehoben. Stattdessen werden allen Schülerinnen und Schülern sowie dem Personal wöchentlich zwei Tests für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung gestellt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Antigen-Selbsttests für zu Hause von der Schule.
Isolation/Quarantäne
Nach den neuen Regeln beträgt die Zeit der Quarantäne für Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, nur noch fünf Tage. Eine Freitestung ist nicht mehr notwendig. Wenn Krankheitssymptome aufgetreten sind, sollte die Isolation aber eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt.
Neu ist außerdem, dass auch ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv-getesteten Personen nicht mehr in Quarantäne müssen. Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen von Infizierten wird empfohlen, mindestens fünf Tage ihre Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen.
Infiziertes medizinisches Personal darf künftig seine Tätigkeit frühestens am fünften Tag nach dem Beginn der Isolation mit einer Freitestung wieder aufnehmen. Das negative Testergebnis muss dem Gesundheitsamt vorliegen.
Rechtsgrundlage ist die Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2. Detaillierte Informationen und die derzeit geltenden Verordnungen finden Sie hier:
Aktuelle Informationen der Hessischen Landesregierung
In der Stadt Gemünden (Wohra) gelten darüber hinaus folgende weitere Einschränkungen, die der Ausbreitung des Corona-Virus entgegenwirken sollen:
Nutzung Dorfgemeinschaftshäuser - Eigenverantwortung bei Veranstaltungen .... mehr Informationen
Besuche im Rathaus - vorherige Anmeldung erbeten .... mehr Informationen
Aktuelle Infektionszahlen der Städte und Gemeinden im Landkreis Waldeck-Frankenberg finden Sie hier:
Aktuelle Infektionszahlen
Weitergehende und täglich aktualisierte Informationen finden Sie hier:
Robert-Koch-Institut www.rki.de
Landkreis Waldeck-Frankenberg www.landkreis-waldeck-frankenberg.de
Bundesministerium für Gesundheit www.bundesgesundheitsministerium.de
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration www. soziales.hessen.de
Hessische Landesregierung www.hessen.de