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Antrag auf Briefwahl für die Wahl zum 21. Hessischen Landtag am 08. Oktober 2023

 

Sie möchten einen Wahlschein beantragen und per Briefwahl Ihre Stimme abgeben?

 

Stimmabgabe durch Briefwahl

Sie haben die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen können. Sie können den Antrag auch mündlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail stellen

 

Den Antrag zur elektronischen Beantragung finden Sie hier:  Wahlscheinantrag/Briefwahl

 

 

Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift angeben. Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein/den Wahlscheinen:

  • einen Wahlschein
  • einen Stimmzettel
  • einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
  • einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat

und

  • ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.

 

Sie können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlamt beantragen und abholen. Dort besteht auch die Möglichkeit,  ihre Stimmen direkt vor Ort abzugeben.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Gemünden (Wohra)

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