Rathaus
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Marktstraße 10
35285 Gemünden (Wohra)
Tel.: 06453 - 9123 0
Fax: 06453 - 9123 22
Veranstaltungen
12. 02. 2025 - Uhr – Uhr
Parkplatz REWE Ellnröder Straße - Getränkemarkt/Lebensmittelmarkt
Antrag auf Briefwahl für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Stimmabgabe durch Briefwahl
Sie haben die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen können. Sie können den Antrag auch mündlich persönlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail stellen. Die persönliche Beantragung und gleichzeitige Mitnahme der Wahlunterlagen wird erst ab dem 07. Februar 2025 möglich sein.
Elektronischen können Sie den Wahlschein hier beantragen: Wahlscheinantrag/Briefwahl
Wir empfehlen ab dem 18. Februar 2025 den Antrag auf Briefwahl aufgrund der Postlaufzeiten nur noch persönlich im Rathaus abzugeben und sich die Unterlagen direkt aushändigen zu lassen.
Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift angeben. Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein/den Wahlscheinen:
einen Stimmzettel,
einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag,
einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat
und
ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.
Sie können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlamt beantragen und abholen. Dort besteht auch die Möglichkeit, ihre Stimmen direkt vor Ort abzugeben.
Wichtiger Hinweis:
Wahlscheine können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag, 21. Februar 2025), 15.00 Uhr, beantragt werden. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann ein Wahlschein auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Stimmzetteldruck aufgrund der für diese vorgezogene Bundestagswahl geltenden verkürzten gesetzlichen Fristen erst später als bei regulären Wahlen begonnen werden kann. Dies führt auch zu einem erheblich verkürzten Zeitraum für die Ausübung der Briefwahl. Aus diesem Grund wird seitens des Wahlamtes ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Wahlberechtigten dafür sorgen müssen, dass die Wahlbriefe rechtzeitig im Rathaus eintreffen.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Kontakt:
Stadtverwaltung Gemünden (Wohra)
Wahlamt
06453 9123 0
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