In jedem Mitgliedstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt.
Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger, die oder der in Deutschland an der Wahl teilnehmen möchte, muss ebenfalls im Wählerverzeichnis eingetragen sein bzw. einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort eingehen.
Detailierte Informationen zur Europawahl sowie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl finden Sie hier.Europawahl
Bitten beachten Sie bei der Beantragung der Briefwahl die notwendigen Postlaufzeiten. Wir empfehlen ab dem 05. Juni 2024 den Antrag persönlich im Rathaus abzugeben und sich die Unterlagen direkt aushändigen zu lassen.
Stimmabgabe durch Briefwahl
Sie haben die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen können. Sie können den Antrag auch mündlich persönlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail stellen
Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift angeben. Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein/den Wahlscheinen:
einen Stimmzettel,
einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag,
einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat
und
ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.
Sie können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlamt beantragen und abholen. Dort besteht auch die Möglichkeit, ihre Stimmen direkt vor Ort abzugeben.
Nutzen Sie die Möglichkeiten der schriftlichen Beantragung auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Briefkasten vor dem Rathaus. Ebenso steht Ihnen zur Beantragung das genannte Kontaktformular Briefwahl/Wahlscheinantrag zur Verfügung. Die beantragten Unterlagen werden Ihnen auf dem Postweg unverzüglich zugesandt.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.