Umsetzung der Energiesparverordnung des Bundes in städtischen Liegenschaften
Seit 1. September 2022 gilt die neue Energieverordnung (EnSikuMaV) der Bundesregierung.
Sie soll helfen, den Energieverbrauch in Deutschland deutlich zu reduzieren. Beim Energiesparen soll vor allem die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangehen.
Mit den Maßnahmen bei der Nutzung unserer städtischen Gebäude möchten wir unserer Vorbildfunktion nachkommen.
Bitten helfen auch Sie mit, den Strom-, Wasser- und Heizkostenverbauch zu reduzieren.
Das können Sie bei der Nutzung unserer Gebäude tun:
- Heizen Sie das Gebäude nur auf die niedrigste, erforderliche Temperatur auf
- Heizen Sie nur die von Ihnen genutzten Räume
- Heizen Sie keine Durchgangsbereiche (Flure, Foyers)
- Heizen Sie keine Bereiche, wo Sie sich nur kurzfristig aufhalten (WC, Küche)
- Nutzen Sie Warmwasser nur, wenn es hygienisch erforderlich erscheint
- Schalten Sie in allen nicht genutzten Räumen und nach der Veranstaltung das Licht aus
- Verwenden Sie keine zusätzliche Beleuchtung
- Halten Sie Ein- und Ausgangstüren geschlossen
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Stadtverwaltung Gemünden (Wohra)
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