Reisepass (ePass)
Allgemeine Informationen
Seit 01.11.2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt.
Im ePass sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten (ab 01.11.2005 das Lichtbild und ab 01.11.2007 2 Fingerabdrücke) gespeichert.
Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer des ePasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre.
Auch die vor dem 01.11.2005 ausgestellten Pässe behalten ihre vorgesehene Gültigkeit; das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten ePässe. Den Inhabern alter, aber noch gültiger Pässe entstehen im Reiseverkehr keine Nachteile.
Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des "Expresspasses". Dieser ist bei Passbehörden innerhalb von 72 Stunden zu erhalten.
Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an.
Weitere Informationen
Als weitere Informationensmöglichkeit steht Ihnen auch die Homepage des Hessischen Ministerums des Innern und für Sport zur Verfügung: BMI - Ausweise und Pässe
Notwendige Unterlagen
Biometrisches Lichtbild
Geburtsurkunde
Personalausweis
Bearbeitungsdauer
Kosten
Ein Reisepass unter 24 Jahre kostet 37,50 €.
Ein Reisepass über 24 Jahre kostet 60,00 €.
Ein 48-Seiten-Reisepass (für Vielreiser) unter 24 Jahre kostet 59,50 €. Ein 48-Seiten-Reisepass (für Vielreiser über 24 Jahre kostet 81,00 €.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
35285Gemünden (Wohra)
Kathrin Fett (06453) 912316
(06453) 91232316
Marco Klinge (06453) 9123 15
(06453) 91232315