Gaststättenkonzessionen
Allgemeine Informationen
Wer einen erlaubnispflichtigen Betrieb nach dem Gaststättengesetz betreiben will, muss sechs bis acht Wochen vorher beim Ordnungsamt eine gaststättenrechtliche Erlaubnis beantragen.
Nutzen Sie unseren Onlinedienst und stellen den Antrag hier: DAS DIGITALE RATHAUS
Notwendige Unterlagen
- Mietvertrag (Original und Fotokopie)
- Grundrisszeichnungen 4-fach
- Personalausweis bzw. Pass
- bei GmbH: Handelsregisterauszug
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Marktstraße 10
35285Gemünden (Wohra)
35285Gemünden (Wohra)
Kathrin Fett (06453) 912316
(06453) 91232316
Marco Klinge (06453) 9123 15
(06453) 91232315