Rathaus
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35285 Gemünden (Wohra)
Tel.: 06453 - 9123 0
Fax: 06453 - 9123 22
Veranstaltungen
Personalausweis
Allgemeine Informationen
Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen "Reisepass" besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch die Vorlage eines vorläufigen "Personalausweises" genügt werden.
Weitere Pflichten des Ausweisinhabers:
- den Ausweis vorzulegen, wenn sich die Anschrift geändert hat,
- den Ausweis abzugeben, wenn er ungültig geworden oder für ihn ein neuer Ausweis ausgestellt worden ist,
- den "Verlust" und das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen
Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.
Voraussetzungen
Alleine antragsberechtigt, d.h. ohne Zustimmung der Eltern, sind Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres, die Beantragung kann jedoch schon in den 3 Monaten vor dem 16. Geburtstag erfolgen.
Kinder oder jüngere Jugendliche können auf Wunsch auch vor dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis erhalten, wenn die Erziehungsberechtigten dem zustimmen.
Als weitere Informationsmöglichkeit steht Ihnen auch die Homepage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter www.hmdi.hessen.de zur Verfügung.
Notwendige Unterlagen
Für die Beantragung eines Personalausweises bzw. eines vorläufigen Personalausweises müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- alter Personalausweis oder Geburtsurkunde
- bei Namensänderung z. B. die Heiratsurkunde
- biometrisches Lichtbild
Kosten
37,00 |
Euro |
für Personen ab dem 24. Lebensjahr; 10 Jahre gültig |
22,80 |
Euro |
für Personen bis zum 24. Lebensjahr; 6 Jahre gültig |
10,00 |
Euro |
vorläufiger Personalausweis |
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.