Rathaus
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Marktstraße 10
35285 Gemünden (Wohra)
Tel.: 06453 - 9123 0
Fax: 06453 - 9123 22
Veranstaltungen
03. 02. 2023
Kinderausweis/Kinderreisepass
Allgemeine Informationen
Ein Kinderreisepass kann jederzeit ausgestellt werden, das Kind muss kein Mindestalter haben. Kinderreisepässe werden für eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ausgestellt. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung um weitere 12 Monate, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Vor Antritt einer Reise sollten sich Eltern vergewissern, ob der Staat, in den die Familie einreisen möchte, den Kinderreisepass akzeptiert. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite.
Voraussetzungen:
Der Kinderreisepass wird bei Vorsprache der Eltern ausgestellt. Kann nur ein Elternteil persönlich erscheinen, ist durch den anderen sorgeberechtigten Elternteil eine Einverständniserklärung auszufüllen. Eine Einverständniserklärung stellen wir Ihnen weiter unten zum Download bereit.
Ab dem 10.Lebensjahr ist persönliche Vorsprache des Kindes aufgrund der zu leistenden Unterschrift zwingend erforderlich.
Notwendige Unterlagen
- das Familienstammbuch bzw. eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
- falls vorhanden ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Kinderreisepass
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
- Einverständniserklärung der Eltern (steht weiter unten zum Download bereit)
- Personalausweis oder Pass der Eltern
Bearbeitungsdauer
Kosten
13,00 €
Für die Verlängerung bzw. Aktualisierung:
6,00 €
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
35285Gemünden (Wohra)
Kathrin Fett (06453) 912316
(06453) 91232316
Marco Klinge (06453) 9123 15
(06453) 91232315