Gewerbe (An-, Ab- und Ummeldung)
Allgemeine Informationen
Der Beginn eines Gewerbebetriebes, dessen Einstellung oder eine Änderung der gemeldeten Daten (z.B. der Adresse oder Tätigkeit) ist nach der Gewerbeordnung umgehend der Gewerbemeldestelle der Gemeinde anzuzeigen. Die Meldung hat den Zweck, die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen und dient der steuerlichen Erfassung. Hierzu werden die Meldungen auch automatisch weitergeleitet an verschiedene andere Stellen, z.B. Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft.
Notwendige Unterlagen
Je nach Vorgang - Personalausweis, Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
Gebühren
Für eine Gewerbean-, um- oder abmeldung fällt eine Gebühr zwischen 28,00 und 36,00 € an.
(06453) 912315
(06453) 912315