Gaststättenkonzessionen
Allgemeine Informationen
Wer einen erlaubnispflichtigen Betrieb nach dem Gaststättengesetz betreiben will, muss sechs bis acht Wochen vorher beim Ordnungsamt eine gaststättenrechtliche Erlaubnis beantragen.
Nutzen Sie unseren Onlinedienst und stellen den Antrag hier: DAS DIGITALE RATHAUS
Notwendige Unterlagen
Mietvertrag (Original und Fotokopie)
Grundrisszeichnungen 4-fach
Personalausweis bzw. Pass
bei GmbH: Handelsregisterauszug
Führungszeugnis
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
(06453) 912315
(06453) 912315