Gaststättenkonzessionen

Allgemeine Informationen

Wer einen erlaubnispflichtigen Betrieb nach dem Gaststättengesetz betreiben will, muss sechs bis acht Wochen vorher beim Ordnungsamt eine gaststättenrechtliche Erlaubnis beantragen.

Nutzen Sie unseren Onlinedienst und stellen den Antrag hier: DAS DIGITALE RATHAUS

Notwendige Unterlagen

  • Mietvertrag (Original und Fotokopie)

  • Grundrisszeichnungen 4-fach

  • Personalausweis bzw. Pass

  • bei GmbH: Handelsregisterauszug

  • Führungszeugnis

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt

Ansprechpartner


Ordnungsamt

Marktstraße 10
35285Gemünden (Wohra)

Malina Kodym
Telefon (06453) 912315
Telefax (06453) 912315