Baugenehmigung (Frankenberg)

Allgemeine Informationen

Die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung, die Nutzungsänderung, der Abbruch und die Beseitigung von baulichen Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit die Hessische Bauordnung nicht ausdrücklich eine Genehmigungsfreiheit vorsieht.

 

Den für Sie zuständigen Sachbearbeiter entnehmen Sie bitte aus der Tabelle.

 

Zuständigkeitsbereich

Mitarbeiter

Allendorf (Eder)
Battenberg (Eder)
Burgwald
Frankenau
Haina (Kloster)
Hatzfeld (Eder)
Rosenthal

Lückel, Hans Peter

Bromskirchen
Frankenberg (Eder)
Gemünden (Wohra)
Vöhl

Peters, Matthias

Ansprechpartner

Formulare

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Merkblätter

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