Gaststättenkonzessionen

Allgemeine Informationen

Wer einen erlaubnispflichtigen Betrieb nach dem Gaststättengesetz betreiben will, muss sechs bis acht Wochen vorher beim Ordnungsamt eine gaststättenrechtliche Erlaubnis beantragen.

Nutzen Sie unseren Onlinedienst und stellen den Antrag hier: DAS DIGITALE RATHAUS

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