Abmeldung einer Wohnung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie die Stadt verlassen und in eine andere Stadt/Gemeinde ziehen, dann genügt die persönliche Anmeldung in der neuen Stadt.

 

Die Abmeldung einer Wohnung ist nur bei einer Nebenwohnung oder bei Umzug ins Ausland möglich.

Notwendige Unterlagen

Ansprechpartner